Haftung: Für Unfälle während des Unterrichts oder Wettkampfes haftet die Skischule nicht. Die Abonnemente sind nicht übertragbar. Eine Rückerstattung erfolgt nur bei Unfall gegen Vorweisung eines örtlichen Arztzeugnisses. Es erfolgt keine Rückvergütung für nicht benützte Tickets/Coupons.
Der Mieter bestätigt, die Ausrüstung in einwandfreiem Zustand entgegengenommen zu haben. Der Mieter hat die Pflicht, dem Vermieter aufgetretene Schäden und Verluste anzuzeigen. Bei Beschädigung durch unsachgemäße oder fahrlässige Behandlung des Mietmaterials haftet der Mieter. Die Unfallversicherung ist Sache des Mieters. Der Vermieter lehnt jede Haftung ab. Diebstahl sowie Beschädigung muss sofort gemeldet werden. Der Mieter haftet für entwendete oder verlorene respektive beschädigte Gegenstände mit dem vollen Kaufpreis. Kleinere Schäden und Materialverlust werdem dem Kunden gemäss der Preisliste von Suvretta Spports in Rechnung gestellt. Kommen Personen zu Schaden und/oder entsteht Sachschaden an Dritten oder ist ein Dritter als möglicher (Mit)-Verursascher beteiligt, ist umgehend die Polzei einzuschalten und ein Unfallprotokoll auszufüllen, eine Kopie geht zu Handen von Suvretta Sports School AG, respektive der Suvretta Sports Alpine Center AG.
Für die Vermietung der Fahrrad Vermiet-Flotte gelten zusätzlich die folgenden Vertragsbedingungen wie folgt.