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Vertragsbedingungen und Konditionen

Suvretta Snowsports School, Alpin wie auch Nordisch. Summer Camps.

  1. Kostenlose Stornierung oder Änderung von Buchungen sind bis 14 Tage vor Anreise möglich und müssen von Suvretta Snowsports bestätigt werden. Bei Änderungen und Stornierungen weniger als 14 Tage vor Anreise wird 50% des Betrages verrechnet. Bei Absagen weniger als 48 Stunden vor Buchungsbeginn wird der volle Tarif in Rechnung gestellt. Annulationen von laufenden Buchungen werden nicht rückerstattet. Wir empfehlen das Abschliessen einer Reiseversicherung (Beispiel Allianz).
  2. Grundsätzlich unterrichten unsere SchneesportlehrerInnen bei jedem Wetter. Der Unterricht bzw. die Unterrichtskosten entfallen nur bei Wetter- bzw. Schneeverhältnissen, welche ein Skilaufen verunmöglichen. Dieser Entscheid ist der Skischulleitung vorbehalten.
  3. Fahrspesen des/r SchneesportlehrerIn werden zusätzlich verrechnet (über den Tarif gibt die Skischule Auskunft).
  4. Die Skischule haftet nicht für allfällige Abmachungen, die mit einem/r SchneesportlehrerIn persönlich getroffen werden.
  5. Wir bitten Sie, Reklamationen zum Ski- und Snowboardunterricht direkt an die Skischulleitung zu richten.
  6. Änderungen bezüglich des Lehrerwunsches bei unvorhersehbaren Ereignissen behalten wir uns vor.
  7. Gruppenkurse finden ab einer Teilnehmerzahl von mindestens vier Personen statt. Bei gewissen Angeboten ist die Mindestanzahl 3.
  8. Bezahlung: Kreditkartenzahlungen zugunsten der Skischule werden von der TREKKSOFT AG, Hauptstrasse 15, 3800 Matten, Schweiz ("TREKKSOFT"), eingezogen. TREKKSOFT wird als TREKKSOFT TOUR BOOKING auf Ihrer Kreditkartenabrechnung erscheinen. Die Domain, in der Sie Ihre Zahlung eingeben und bearbeiten, ist Eigentum von TREKKSOFT und wird von TREKKSOFT betrieben.

Haftung: Für Unfälle während des Unterrichts oder Wettkampfes haftet die Skischule nicht. Die Abonnemente sind nicht übertragbar. Eine Rückerstattung erfolgt nur bei Unfall gegen Vorweisung eines örtlichen Arztzeugnisses. Es erfolgt keine Rückvergütung für nicht benützte Tickets/Coupons.

Allgemeine Mietbedingungen der Sportgeschäfte für Verleih, Verkauf und Service

Suvretta Sports School AG - Bike & Nordic Center im Ovaverva

Suvretta Sports Alpine Center AG im Suvretta House

Der Mieter bestätigt, die Ausrüstung in einwandfreiem Zustand entgegengenommen zu haben. Der Mieter hat die Pflicht, dem Vermieter aufgetretene Schäden und Verluste anzuzeigen. Bei Beschädigung durch unsachgemäße oder fahrlässige Behandlung des Mietmaterials haftet der Mieter. Die Unfallversicherung ist Sache des Mieters. Der Vermieter lehnt jede Haftung ab. Diebstahl sowie Beschädigung muss sofort gemeldet werden. Der Mieter haftet für entwendete oder verlorene respektive beschädigte Gegenstände mit dem vollen Kaufpreis. Kleinere Schäden und Materialverlust werdem dem Kunden gemäss der Preisliste von Suvretta Spports in Rechnung gestellt. Kommen Personen zu Schaden und/oder entsteht Sachschaden an Dritten oder ist ein Dritter als möglicher (Mit)-Verursascher beteiligt, ist umgehend die Polzei einzuschalten und ein Unfallprotokoll auszufüllen, eine Kopie geht zu Handen von Suvretta Sports School AG, respektive der Suvretta Sports Alpine Center AG.

Allgemeine Mietbedigungen der Fahrrad Flotte Suvretta Sports School AG / Suvretta Alpine Center AG

Suvretta Sports - Fahrradvermietfollte

Für die Vermietung der Fahrrad Vermiet-Flotte gelten zusätzlich die folgenden Vertragsbedingungen wie folgt.

News Suvretta Sports School

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