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Vertragsbedingungen und Konditionen

Suvretta Snowsports School, Alpin wie auch Nordisch. Summer Camps.

  1. Kostenlose Stornierung oder Änderung von Buchungen sind bis 14 Tage vor Anreise möglich und müssen von Suvretta Snowsports bestätigt werden. Bei Änderungen und Stornierungen weniger als 14 Tage vor Anreise wird 50% des Betrages verrechnet. Bei Absagen weniger als 48 Stunden vor Buchungsbeginn wird der volle Tarif in Rechnung gestellt. Annulationen von laufenden Buchungen werden nicht rückerstattet. Wir empfehlen das Abschliessen einer Reiseversicherung (Beispiel Allianz).
  2. Grundsätzlich unterrichten unsere SchneesportlehrerInnen bei jedem Wetter. Der Unterricht bzw. die Unterrichtskosten entfallen nur bei Wetter- bzw. Schneeverhältnissen, welche ein Skilaufen verunmöglichen. Dieser Entscheid ist der Skischulleitung vorbehalten.
  3. Fahrspesen des/r SchneesportlehrerIn werden zusätzlich verrechnet (über den Tarif gibt die Skischule Auskunft).
  4. Die Skischule haftet nicht für allfällige Abmachungen, die mit einem/r SchneesportlehrerIn persönlich getroffen werden.
  5. Wir bitten Sie, Reklamationen zum Ski- und Snowboardunterricht direkt an die Skischulleitung zu richten.
  6. Änderungen bezüglich des Lehrerwunsches bei unvorhersehbaren Ereignissen behalten wir uns vor.
  7. Gruppenkurse finden ab einer Teilnehmerzahl von mindestens vier Personen statt. Bei gewissen Angeboten ist die Mindestanzahl 3.
  8. Bezahlung: Kreditkartenzahlungen zugunsten der Skischule werden von der TREKKSOFT AG, Hauptstrasse 15, 3800 Matten, Schweiz ("TREKKSOFT"), eingezogen. TREKKSOFT wird als TREKKSOFT TOUR BOOKING auf Ihrer Kreditkartenabrechnung erscheinen. Die Domain, in der Sie Ihre Zahlung eingeben und bearbeiten, ist Eigentum von TREKKSOFT und wird von TREKKSOFT betrieben.

Haftung: Für Unfälle während des Unterrichts oder Wettkampfes haftet die Skischule nicht. Die Abonnemente sind nicht übertragbar. Eine Rückerstattung erfolgt nur bei Unfall gegen Vorweisung eines örtlichen Arztzeugnisses. Es erfolgt keine Rückvergütung für nicht benützte Tickets/Coupons.

Online Sport Shop – Suvretta Sports St. Moritz

Preise / Konditionen:
Unsere Preise verstehen sich rein netto, Preisänderungen vorbehalten.

Bezahlung:
Bezahlung: Kreditkartenzahlungen zugunsten der Suvretta Sports School AG werden von der TREKKSOFT AG, Hauptstrasse 15, 3800 Matten, Schweiz ("TREKKSOFT"), eingezogen. TREKKSOFT wird als TREKKSOFT TOUR BOOKING auf Ihrer Kreditkartenabrechnung erscheinen. Die Domain, in der Sie Ihre Zahlung eingeben und bearbeiten, ist Eigentum von TREKKSOFT und wird von TREKKSOFT betrieben.

Lieferung Inland:
Der Versand erfolgt in der Regel 2-4 Tage nachdem der Rechnungsbetrag unserem Konto gutgeschrieben wurde.

Pro Bestellung wird ein Versandkostenanteil von CHF 10.00 in Rechnung gestellt. Ab einem Bestellwert von 150.- CHF Versandkostenfrei.

Priority-, Express- und Sperrgutzuschläge (z. B. Skis, Bikes, und ähnliche Artikel) gehen zu Lasten des Kunden und werden gemäss Aufwand verrechnet.

Lieferung Ausland:
Die Versandkosten, Zollgebühren und Entrichtung der Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Empfängers. Dies wird nach Aufwand in Rechnung gestellt. Rücksendungen aus dem Ausland können nur im Falle einer Falschlieferung oder bei mangelhafter Ware akzeptiert werden.

Umtausch / Rücksendung:
Innerhalb von 5 Tagen. Die Ware muss in einwandfreiem Zustand retourniert werden, respektive mit Originalverpackung und ungebraucht. Bitte Rechnung oder Kassenbon beilegen. Bei Umtausch/Rückgabe verrechnen wir einen Unkostenbetrag von 20.- CHF.

Qualitätsgarantie:
Suvretta Sports steht für einwandfrei Qualität. Eine Garantie kann nur gegen Rücksendung mit Quittung und in Originalverpackung gewährt werden. Nach erfolgter Rücksendung entscheidet der Suvretta Sports School AG über die Garantieleitstung.

Datenschutz:
Wir garantieren für die vertrauliche Behandlung aller Kundendaten; eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist St. Moritz.

 

Mit dem Kauf bzw. der Bestellung gelten die genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen der Suvretta Sports School AG als akzeptiert.

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

Suvretta Sports – Langlaufzentrum - Verleih

  • Unfallversicherung ist Sache des Mieters
  • Der Vermieter lehnt jede Haftung ab
  • Bei Beschädigung durch unsachgemässe oder fahrlässige Behandlung haftet der Mieter
  • Bei Sportveranstaltungen (Bespiel: Engadin Ski Marathon) müssen alle Schäden vom Mieter getragen werden.
  • Diebstahl muss sofort gemeldet werden
  • Der Mieter haftet für entwendete Gegenstände mit dem vollen Kaufpreis

Allgemeine Mietbedingungen

Suvretta Sports – Bike Center St.Moritz

Der Mieter bestätigt, die Ausrüstung in einwandfreiem Zustand entgegengenommen zu haben. Bei Beschädigung durch unsachgemäße oder fahrlässige Behandlung des Mietmaterials haftet der Mieter. Die Unfallversicherung ist Sache des Mieters. Der Vermieter lehnt jede Haftung ab. Diebstahl muss sofort gemeldet werden. Der Mieter haftet für entwendete oder verlorene Gegenstände mit dem vollen Kaufpreis.

Allgemeine Mietbedigungen

Suvretta Sports - Rent a Bike

Die Dienstleistungen „Mietvelo am Bahnhof" und „Mietvelo im Camping/Hotel" wird von der Firma Rent a Bike AG in Sursee (nachfolgend als Vermieterin bezeichnet) erbracht, welche Eigentümerin der Mietvelos ist. Die Mietkonditionen bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages. Mit dem Akzeptieren der Auftragsbestätigung respektive mit der Zahlung vor Ort bestätigt der Mieter, die Mietkonditionen gelesen zu haben und diese bedingungslos zu akzeptieren.

1. Vertragsverhältnisse
Die SBB AG, die konzessionierten Transportunternehmungen und weitere Partner treten als Vermittler der Dienstleistung „Mietvelo amBahnhof" oder „Mietvelo im Camping/Hotel" auf. Der Vertrag wird zwischen dem Kunden und der Rent a Bike AG abgeschlossen.

2. Veloübernahme
Der Mieter übernimmt das Velo in betriebssicherem und sauberem Zustand. Beanstandungen seitens des Mieters müssen der Vermieterin bei der Fahrzeugübergabe gemeldet werden.

3. Velorückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der im Mietvertrag angegebenen Mietzeit der Vermieterin an dem im Mietvertrag angegebenen Ort während den Öffnungszeiten zurückzugeben. Das Fahrzeug sowie sämtliches von der Vermieterin zur Verfügung gestelltes Zubehör wie Kindersitze, Velohelme etc. muss der Vermieterin bei der Fahrzeugrückgabe in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Bei Verlust oder Beschädigung des Zubehörs wird dieses dem Mieter in Rechnung gestellt.

4. Verlängerung der Mietdauer
Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der Zustimmung der Vermieterin vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Die Vermieterin kann ohne Angaben von Gründen die Verlängerung verweigern.

5. Mindestalter des Mieters
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein. An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die nicht in Begleitung einer erwachsenen Person sind, dürfen Mietvelos nur mit schriftlicher Bewilligung der Eltern oder des Vormundes abgegeben werden.

6. Leistungen und Preise
Es gelten die Preise der bei der Anmietung jeweils gültigen und im Prospekt der Vermieterin veröffentlichten Preisliste.

7. Versicherung
Die Versicherung ist Sache des Mieters. Der Mieter bestätigt mit dem Abschluss des Mietvertrages, über eine ausreichende Abdeckung der Risiken zu verfügen, welcher die Fahrt mit dem Mietvelo mit sich bringt. Das Befahren sämtlicher Strassen und Wege erfolgt auf eigenes Risiko. Die Vermieterin lehnt jegliche Haftung ab.

8. Velohelme
Das Benützen und Tragen der unentgeltlich zur Verfügung gestellten Leihhelme der SUVA ist freiwillig und erfolgt auf eigenes Risiko. Die Vermieterin lehnt jede Haftung in dieser Sache ab.

9. Haftung des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Velo sachgemäss und sorgfältig zu nutzen. Der Mieter ist voll verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemässem Gebrauch des Velos ergeben. Die Nutzung zu Rennzwecken oder für eine unkontrollierte Fahrweise ist untersagt. Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemässer Behandlung des Mietvelos haftet der Mieter für die Reparaturkosten, bei Totalschaden oder Verlust für den Wiederbeschaffungswert des Velos.

10. Defekte während der Mietdauer
Bei Defekten während der Mietdauer kann der Mieter sein Velo an einem anderen Mietbahnhof austauschen. Ist kein Bahnhof in der Nähe oder kein Ersatzvelo verfügbar, kann der Mieter den Defekt beim nächsten Velofachhändler beheben lassen. Die Reparaturkosten können gegen Beleg bei der Vermieterin angefordert werden.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht Schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Sursee (LU).

Rent a Bike - Sursee, Januar 2008

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